Aktuelle Reiseinformationen: Coronavirus Kanaren

(Stand: 29.9.2021)

 

Wichtige Informationen zur Einreise auf die Kanaren

Ganz Deutschland gilt aus spanischer Sicht als Corona-Risikogebiet. Das bedeutet, dass Urlauber bei der Einreise einen negativen Corona-Test (PCR oder Antigen, maximal 72 Stunden alt) oder einen Impf- bzw. Genesenen-Nachweis benötigen. Kinder unter 12 Jahren sind von der Nachweis-Pflicht befreit.

 

Einreise-Formular und Corona-App

Kanaren-Touristen müssen vor Abflug für die Einreise ein digitales Gesundheitsformular ausfüllen. Hier wird automatisch ein QR-Code erzeugt, der bei der Ankunft auf den Kanarischen Inseln vorgelegt werden muss. Für die Verwaltung der QR-Codes kann man kostenfreie Apps nutzen, zum Beispiel die SpTH-App (Spain Travel Health).

Urlauber, die ein Smartphone besitzen, müssen während des Aufenthalts auf den Kanaren die Corona-App Radar Covid auf ihrem Gerät installieren. Sie sind so mit den örtlichen Gesundheitsbehörden vernetzt und könnten bei einem erhöhten Ansteckungsrisiko wichtige Infos erhalten. Für Reisende ohne Smartphone besteht diese Verpflichtung laut Information des spanischen Fremdenverkehrsamtes jedoch nicht.

 

Corona-Test oder Impfnachweis beim Einchecken in eine Unterkunft

Die kanarische Regionalregierung schreibt vor, dass Touristen, die in einem Hotel, Ferienhaus oder einer Ferienwohnung übernachten wollen, beim Einchecken in die Unterkunft einen negativen Corona-Test (PCR oder Antigen) oder den Nachweis einer Impfung oder Genesung vorlegen müssen. Diese Pflicht gilt für alle Personen ab 12 Jahren. Für die Übernachtung in privaten Haushalten oder in der eigenen Immobilie gilt diese zusätzliche Vorschrift jedoch nicht.

Wer zu einem späteren Zeitpunkt eine zweite Unterkunft bezieht, benötigt keinen neuen Test. Es genügt, wenn man den ursprünglichen Test vorlegt, mit dem man in der ersten Unterkunft eingecheckt hat, und zusätzlich das Datum der Einreise nachweist.

 

Rückkehr von den Kanaren nach Deutschland

Die Kanaren gelten aus deutscher Sicht nicht mehr als Corona-Hochrisiko-Gebiet und es gibt keine Reisewarnung des Auswärtigen Amtes. Es besteht deshalb keine Quarantänepflicht für Ungeimpfte bei der Rückkehr mehr. Ebenso besteht keine Meldepflicht vor der Rückkehr nach Deutschland. Bitte beachten Sie, dass eine Testpflicht jedoch weiterhin besteht.

 

Die wichtigsten Corona-Regeln auf den Kanaren

Der nationale Gesundheitsnotstand auf den Kanaren wurde beendet. Somit können die Regionen nun eigene, sinnvolle Corona-Maßnahmen verfügen. Die Regionalregierung der Kanaren hat aber beschlossen, die bislang geltenden Einschränkungen vorerst beizubehalten. Jedoch gibt es keine nächtlichen Ausgangssperren mehr.

Wer jetzt auf die Kanarischen Inseln reist, muss folgende Regeln beachten:

  • In der Öffentlichkeit ist zu Personen, die nicht zum eigenen Haushalt gehören, ein Abstand von mindestens 1,5 Meter einzuhalten.

  • Die generelle Maskenpflicht im Freien ist aufgehoben. Das Tragen einer Maske ist aber weiterhin verpflichtend, wenn kein ausreichender Abstand (mindestens 1,5 Meter) zu Personen außerhalb des eigenen Haushalts eingehalten werden kann.

  • Am Strand muss zwischen Strandliegen, Sonnenschirmen und sonstiger Strandausstattung ein Abstand von 2 Metern bestehen.

  • In Hotels und Appartements gibt es eigene Sicherheits- und Hygienevorschriften, über die die jeweilige Unterkunft informiert, und die unbedingt einzuhalten sind.

  • In Restaurants gilt ein Sicherheitsabstand von 1,5 Metern zwischen den Tischen. Gemeinsam genutzte Speisekarten sind nicht zulässig.

  • Im Freien, also auch in den Außenbereichen der Gastronomie, ist das Rauchen verboten, wenn der Abstand von zwei Metern zu anderen Personen nicht eingehalten werden kann.

 

Aktuelle Beschränkungen auf den einzelnen Inseln

Um ein erneutes Aufflammen der Corona-Pandemie zu verhindern, hat die kanarische Regionalregierung nach einem Ampelsystem Beschränkungen für die einzelnen Inseln erlassen. Bitte informieren Sie sich vor Antritt Ihrer Reise, welche Alarmstufe auf der von Ihnen zu besuchenden Insel herrscht.

  • Alarmstufe 1 (grün):
    - Im öffentlichen und privaten Raum dürfen sich maximal 12 nicht zusammenlebende Personen treffen.
    - Restaurants, Cafés, Bars und Nachtclubs müssen spätestens um 3 Uhr schließen; pro Tisch maximal 12 Personen.
    - Tanzen ist nicht erlaubt.
    - An Stränden dürfen sich ebenfalls nur Gruppen bis zu 12 Personen aufhalten.

  • Alarmstufe 2 (gelb):
    - Im öffentlichen und privaten Raum dürfen sich maximal 8 nicht zusammenlebende Personen treffen.
    - Restaurants, Cafés, Bars und Nachtclubs müssen spätestens um 2 Uhr schließen; pro Tisch maximal 8 Personen.
    - Tanzen ist nicht erlaubt.
    - An Stränden dürfen sich ebenfalls nur Gruppen bis zu 8 Personen aufhalten.

  • Alarmstufe 3 (rot):
    - Im öffentlichen und privaten Raum dürfen sich maximal 6 nicht zusammenlebende Personen treffen.
    - Restaurants, Cafés, Bars und Nachtclubs müssen spätestens um 1 Uhr schließen; pro Tisch maximal 6 Personen.
    - Tanzen ist nicht erlaubt.
    - An Stränden dürfen sich ebenfalls nur Gruppen bis zu 6 Personen aufhalten.